FAQ

Welche Rechtsform passt zu einem Foodsharing Café?

Es sind verschiedene Rechtsformen denkbar. Die bisher verbreitetste Form unter den Initiativen in unserem Netzwerk ist der gemeinnützige Verein.

Grundsätzlich vereint uns alle der Ansatz einen Beitrag zu einen ökologischen und sozialen Beitrag zu leisten und im Sinne des Verantwortungseigentums Initiativen zu begründen, die nicht der Bereicherung oder Macht einzelner Personen, sondern ihrem eigenen Zweck dienen.

Eine richtige Empfehlung, soviel vorweg, können wir hier leider auch nicht aussprechen, aber wir teilen gerne unsere Erfahrung und unser Wissen, sodass möglichst selbst entschieden werden kann, welche Rechtsform am passendsten ist. Daher im folgende einige Informationen zur Rechtsform gemeinnütziger Verein:

 

    • Man benötigt mindestens 7 Personen zur Vereinsgründung

 

    • Es wird kein Eigenkapital zur Gründung benötigt. Lediglich für die notariell beglaubigte Eintragung entstehen Kosten.

 

    • Einnahmenüberschüsse können nicht an einzelne Personen ausgeschüttet werden, sondern müssen dem Vereinszweck zugutekommen.

 

    • In der Satzung kann z.B. festgehalten werden, dass Satzungsänderungen nur bei Mitgliederversammlungen und nur im Konsens bestimmt werden dürfen – damit kann eine zusätzliche Sicherheit hergestellt werden, dass der Verein seine „DNA“ und Zweckbestimmung langfristig behält.

 

    • Ein gemeinnütziger Verein ist in vier Bereiche unterteilt: der ideelle Bereich, der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Weitere Details in Bezug auf Steuern und Finanzen findet ihr hier.

 

    • Und ganz konkret aus der Sicht von Raupe Immersatt in Stuttgart
      “Der gemeinnützige Verein bietet uns einen super Rahmen für unsere Vision. Wir können Veranstaltungen und Aktionen über unsere Förderzwecke organisieren und profitieren dabei von einer Steuerbegünstigung. Gleichzeitig können wir den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Cafés unter demselben rechtlichen Deckmantel laufen lassen. Das macht die Buchführung etwas komplexer. Nach außen wirkt der gemeinnützige Verein stimmig, da der kollektive Gedanke und der Mehrwert für die Gesellschaft direkt ersichtlich sind. Man erkennt direkt, dass wir keinerlei Gewinnerzielungsabsichten haben, sondern die laufenden Kosten decken bzw. mögliche Gewinne in das Unternehmen und dessen Entwicklung reinvestieren.“

 

Einige Infos zu verschiedenen Rechtsformen gibt’s u.a. hier.

Falls ihr schon etwas weiter in der Planung seid: kontaktiert uns gerne und wir können euch bei Bedarf Beispielsatzungen von bestehenden Foodsharing Cafés zukommen lassen.