FAQ

Was hat man als Foodsharing Café mit dem Finanzamt zu tun?

Als Betreiber:in eines Cafébetriebs mit eingetragener Rechtsform, mit Einnahmen, Ausgaben und Angestellten gibt es verschiedene wichtige Schnittstellen mit dem Finanzamt mit denen man sich frühzeitig auseinandersetzen sollte. Dazu zählen u.a. folgenden Themen:

  • Umsatzsteuer
    Ein offenes Preismodell heißt nicht, dass alle Einnahmen Spenden sind (weitere Infos hier). Die Einnahmen sind frei wählbare Preise für die Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Die “eingenommene” Umsatzsteuer wird mit der “eingekauften” Steuer auf Waren verrechnet und monatlich an das Finanzamt abgeführt. Da ein solches Modell zusammen mit der Gemeinnützigkeit die Themen Steuer, Finanzen und Buchführung etwas komplexer macht empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro mit Erfahrung im Bereich Gemeinnützigkeit.

 

  • Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
    Auch beim Thema Lohnsteuer (Personal), Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer müssen an das das Finanzamt abgeführt werden. Die Lohnsteuer wird monatlich abgeführt, die Körperschafts- und Gewerbesteuer wird jährlich bemessen. Hier empfiehlt sich auch die Zusammenarbeit mit einem/einer Steuerberater:in.