FAQ

Welche behördlichen Bescheide sind vor der Café Eröffnung wichtig?

Selbstverständlich gibt es bei der Eröffnung eines Cafés jede Menge Administratives und Formalitäten zu beachten – aber lasst euch nicht abschrecken, es ist alles machbar 🙂

Je nach Stadt können sich die Auflagen und Bescheide unterscheiden daher hier eine Auflistung einiger der wichtigsten behördlichen Kontakte und Bescheide:

  • Anmeldung des Vorhabens beim zuständigen Gaststätten- und Gewerbeamt (dem Amt für öffentliche Ordnung untergegliedert)

 

  • IHK: Als betreibende Person einer Gastronomie muss man sich von der IHK unterrichten lassen. Die sogenannte
    Gaststättenunterrichtung wird in regelmäßigen Abständen von der IHK der jeweiligen Stadt angeboten.

 

  • Weitere wichtige Unterlagen für das Gaststätten und Gewerbeamt, zusammengestellt von der DEHOGA Baden-Württemberg, findet ihr hier.

 

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme zur zuständigen Lebensmittelüberwachung (LMÜ). Hier kann das Vorhaben besprochen und gemeinsam auch baulich an einer Lösung gearbeitet werden (was will die LMÜ sehen/ was braucht es zum Betrieb/ welche räumlichen Trennungen sind notwendig (Küche/ Toilette usw.))

 

  • Wird angestrebt eine Außenfläche zu bewirtschaften? Dann ist hier auch der Kontakt zum Amt für öffentliche Ordnung wichtig (Gaststätten- und Gewerbeamt). Da es sich in den meisten Fällen um eine öffentliche Fläche handelt, muss hier eine Genehmigung zur Bestuhlung beantragt werden. Diese werden jährlich ausgestellt.